(AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Mit dieser Aufgabe bieten wir Ihnen das Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt bei Zugang dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich; Sie dürfen daher weder das Angebot, noch Einzelheiten daraus an Dritte, ohne unsere Einwilligung weitergeben, sonst Haftung in voller Provisionshöhe bei Verkauf (5,0 % zzgl. ges. MwSt., bei Vermietung 2 Kaltmieten zzgl.ges. MwSt., bei Gewerblicher Vermietung 3 Kaltmieten zzgl. ges. MwSt.)

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z.B. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer in Verbindung setzen. Die Provision ist auch verdient bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht, von dem damit Gebrauch gemacht wird. Das Angebot gilt als unbekannt, sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis unverzüglich schriftlich erfolgt.


Die angegebene Courtage zahlen Sie nur, wenn ein Vertrag zustande kommt, selbst wenn wir bei Vertragsabschluß nicht mitwirken.


Die Provision ist auch dann fällig wenn ein Dritter aufgrund unbefugter Weitergabe durch den Empfänger einen Kaufvertrag abschließt und wenn der Ankauf über eine Tochter/ Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger angeschlossenen Firmen - auch wenn diese anders firmieren - erfolgt. - Die Courtage ist, unabhängig von dem gesetzlichen Fälligkeitsmodell/ Modus, bei notariellem Vertragsabschluß fällig und zahlbar.

Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte, bzw. eine Vervielfältigung, sowie direkte Verhandlungen, ohne unsere schriftliche Genehmigung, verpflichten zu Schadensersatz in voller Provisionshöhe (5,0 % zzgl. ges. MwSt., bei Vermietung 2 Kaltmieten zzgl.ges. MwSt., bei Gewerblicher Vermietung 3 Kaltmieten zzgl. ges. MwSt.).

Wir bitten von Objektbesichtigungen, ohne diese mit uns abgesprochen zu haben, abzusehen. Gerne sind wir bereit diese für Sie zu organisieren und erwarten Ihre Terminvorschläge. Besichtigungen und Verhandlungen nur über unser Büro, nach Terminabsprache mit dem Eigentümer - Zwischenverkauf behalten wir uns vor.


Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir für beide Seiten tätig sind.

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