Kauf und Verkauf:
Käufer und Verkäufer lassen zur Bemessung einer angemessenen Kaufpreisforderung ein Gutachten über den Verkehrswert des Grundstücks anfertigen.
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Erbauseinandersetzungen:
Zur Aufteilung der Erbmasse werden die Verkehrswerte der in der Erbmasse enthaltenen Immobilien benötigt.
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Zwangsversteigerung:
Der Verkehrswert dient als Grundlage für die Bemessung des zu fordernden Mindestangebots.
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Steuerliche Zwecke:
Für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis ist eine Aufschlüsselung der Anschaffungskosten in Boden- und Gebäuteanteil nach dem Verhältnis der Teilwerte erforderlich.
Für die Übernahme von Betriebsvermögen in Privatvermögen müssen die Verkehrswerte der Betrieblichen Immobilien ermittelt werden.
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Entschädigung:
Werden Grundstücke oder Grundstücksteile für eine hoheitliche Maßnahme in Anspruch genommen, beispielweise im Wege der Enteignung, so bemisst sich die angemessene Entschädigung nach dem Verkehrswert des Grundstücks(teils).
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Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Baulandumlegung sowie
Grenzregelung:
Maßnahmenbedingte Werterhöhungen der eingebrachten Grundstückseigentümer an die Allgemeinheit auszugleich. Zu diesem Zweck, ist die Wertsteigerung (d.h. die Differenz aus dem maßnahmenbeeinflußten und dem maßnahmenunbeieinflußten Verkehswert) zu ermitteln.
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Finanzierung:
Zur Finanzierung des Erwerbs eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder von Baumaßnahmen (Neubau oder Ausbau) muss das Kreditinstitut den Beleihungswert ermitteln lassen.
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Versicherung:
Für die Sachversicherung des Gebäudes gegen Elementarrisiken werden Versicherungswertermittlungen benötigt.
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